Hausordnung DRK- Jugendhilfeeinrichtung Dillenburg

Innerhalb unserer Einrichtung leben eine Vielzahl von jungen Menschen zusammen. Um auf der Basis gegenseitiger Rücksichtnahme, Toleranz und Respekt ein gemeinsames Zusammenleben aller zu ermöglichen, ist es für den Alltag unerlässlich, einige grundlegende Absprachen, Regeln und Vereinbarungen zu treffen.

Zimmer der Bewohner*innen:
Die Zimmer der Jugendlichen sind ihre Privaträume, von allen Mitarbeiter*innen ist dies entsprechend zu beachten. Sollte es Anzeichen von Gefahr geben oder die Vermutung, dass die Hausordnung missachtet wird, ist das Betreten der Zimmer von Seiten der MA erlaubt. Das Zimmer ist in Ordnung zu halten.

Ausgangszeiten:
Je nach Gruppenzugehörigkeit und somit Selbständigkeit und Alter der Jugendlichen gibt es verschiedene Ausgangszeiten für die Jugendlichen. Diese finden sie in den jeweiligen Gruppen vor. An die entsprechenden Ausgangszeiten müssen sich die Jugendlichen halten. Bei Verlassen des Hauses/Geländes sind ebenfalls immer die diensthabenden Mitarbeiter*innen zu informieren.

Nachtruhe:
In der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr ist Nachtruhe. In dieser Zeit haben sich alle Personen im Haus an Zimmerlautstärke zu halten.

Schule/Ausbildung:
Der regelmäßige Besuch von Schule/Ausbildungsbetrieb oder alternativer schulischer/beruflicher Vorbereitungsmaßnahmen zählt zu den Grundbedingungen der Mitwirkungspflicht in der Einrichtung.

Drogen/Alkohol:
Der Konsum, das Aufbewahren oder der Verkauf von Drogen/Alkohol jeglicher Art sind in der gesamten Einrichtung strikt verboten.

Rauchen:
Im gesamten Gebäude ist das Rauchen verboten.

Feuer:
Offenes Feuer in jeglicher Art ist in der gesamten Einrichtung verboten (z.B. Kerzen etc.).

Dienste:
Es gibt verschiedene Dienste, wie Küchen-, Wohnzimmer,- Badezimmer- und Putzdienste, die von den Jugendlichen zu verrichten sind.

Besucher:
Jeder Besuch muss bei den diensthabenden Mitarbeiter*innen angemeldet werden. Zudem sollte die Aufenthaltsdauer festgelegt und abgesprochen sein, die gruppeninternen Bestimmungen sind dabei zu beachten. Alle Besucher*innen haben sich ebenfalls an die Regeln der Einrichtung zu halten.

Übernachtungen:
Übernachtungen außerhalb, sowie Übernachtungsgäste innerhalb der Einrichtung, müssen mindestens 24 Stunden vorher bei den diensthabenden Mitarbeiter*innen angemeldet und besprochen werden, auch hier sind die gruppeninternen Bestimmungen zu beachten.

Eigentum der Einrichtung:
Alle Jugendlichen sind für die Ordnung und Sauberkeit der eigenen Zimmer, als auch der Werterhaltung der Einrichtungsmöbel verantwortlich. Bei Beschädigungen des Einrichtungseigentums behält sich die Einrichtung vor eine Anzeige zwecks Sachbeschädigung zu stellen.